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EU-Öko-Verordnung
verschärft
Brandenburg * Frank Jordan
27.12.2004
 Neuregelungen für Öko-Saatgut
Zum 1. Januar 2004 werden die Ausnahmemöglichkeiten von der
generellen Verpflichtung zum Einsatz von Öko-Saatgut deutlich
verschärft.
Für die 588 brandenburgischen
Ökolandwirtschaftsbetriebe, mit insgesamt 117.000 Hektar
bewirtschafteter Fläche gilt diese Neuregelung bereits für die
Frühjahrsaussaat.
Ökologisch erzeugtes Saatgut und Kartoffeln sind in der
bundesweit orientierten Datenbank des Forschungsinstituts für
Biologischen Landbau (FiBL) gelistet, und ab Januar 2004 im Internet
unter
www.organicXseeds.de abzurufen.
Ökologisch wirtschaftende Betriebe in den Bundesländern müssen
sich vor der Bestellung über das Angebot von Öko-Saatgut im
jeweiligen Bundesland informieren. Öko-Saatgutzüchter und Vermehrer
finden über die Datenbank ihre Abnehmer.
Ausnahmeregelungen verschärft
PM - MLUR Brandenburg
Das Agrar- und Umweltministerium erinnert daran, dass im
ökologischen Landbau ökologisch erzeugtes Saat- und Pflanzgut
eingesetzt werden soll. Mit der neuen EU-Verordnung werden
daher zeitgleich die Ausnahmereglungen zur Verwendung von
nicht-ökologischem Saatgut verschärft. Die Vorschrift sieht
vor, dass, wenn die Datenbank noch ein Öko-Saatgutangebot für
eine bestimmte oder vergleichbare Sorte aufweist, dieses
Saatgut auch verwendet werden muss.
Nur in solchen Fällen, in denen Landwirte mit Hilfe der
Datenbank nachweisen können, dass auf dem Markt kein
entsprechendes Öko-Saat- und -Pflanzgut vorhanden ist, können
sie eine Freigabe zur Verwendung von konventionellem Saat- und
Pflanzgut erhalten. |
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